NIS2-Betroffenheits-Check

Frage 1 von höchstens 7
Was macht Ihr Unternehmen?

Suchen und wählen Sie die Tätigkeiten, die Sie am Markt anbieten.

Häufig gesucht
MaschinenbauSystemhausKrankenhausStadtwerkLebensmittel (industriell oder Großhandel)Spedition
Keine dieser Tätigkeiten

So entscheidet der Check

Für Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Stand: BSIG in der Fassung vom 06.12.2025, geprüft am 23.10.2026. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.

Sektor und Größe entscheiden, einige Rollen auch unabhängig von der Größe. Die Schwellen stehen in § 28 BSIG, die Sektoren in Anlage 1 und 2.

Wenn Sie ...Ergebnis
eine kritische Anlage betreiben, DNS-Diensteanbieter, TLD-Registry oder qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter sind Besonders wichtig, unabhängig von der Größe (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2)
ein öffentliches TK-Netz oder einen öffentlich zugänglichen TK-Dienst betreiben, mit mindestens 50 Mitarbeitenden oder Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. € Besonders wichtig (§ 28 Abs. 1 Nr. 3), darunter wichtig (§ 28 Abs. 2 Nr. 2)
einen Sektor der Anlage 1 bedienen und mindestens 250 Mitarbeitende haben oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme Besonders wichtig (§ 28 Abs. 1 Nr. 4)
einen Sektor der Anlage 1 oder 2 bedienen und mindestens 50 Mitarbeitende haben oder Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. € Wichtig (§ 28 Abs. 2 Nr. 3). Anlage 2 führt höchstens zu wichtig
sonstiger Vertrauensdiensteanbieter sind Mindestens wichtig (§ 28 Abs. 2 Nr. 1)
eine Einrichtung der Bundesverwaltung sind Sonderfall Bund (§ 29)
keinen Sektor der Anlagen bedienen oder unter den Schwellen bleiben Nicht betroffen

Quellen: § 28, § 30, § 32, § 33, § 38, § 65, Anlage 1, Anlage 2 BSIG.

Methodik und Haftungshinweis

Die Logik folgt § 28 BSIG mit den Schwellen der KMU-Empfehlung 2003/361/EG, den Sonderrollen nach § 28 Abs. 1 und 2, vernachlässigbaren Tätigkeiten nach § 28 Abs. 3 und der Zählweise in Gruppen nach § 28 Abs. 4. Fragen, die das Ergebnis nicht mehr ändern, fallen weg. Jede Antwort hat „Weiß ich nicht“; dann zeigt der Check alle noch möglichen Ergebnisse und was zu klären ist. 25 Grenzfälle sind als automatischer Test hinterlegt.

Dieser Check ist eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Grundlage von § 28 BSIG und den Anlagen 1 und 2 (Stand: 23.10.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, müssen Sie selbst feststellen; das BSI teilt es Ihnen nicht mit. Grenzfälle wie Gruppenstrukturen, Nebentätigkeiten oder kritische Anlagen sollten Sie rechtlich prüfen lassen. Die offizielle Prüfung des BSI finden Sie unter betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de. Ihre Antworten werden nur in Ihrem Browser ausgewertet und nicht an uns übertragen.

Quellen: § 28, § 30, § 32, § 33, § 38, § 65, Anlage 1, Anlage 2 BSIG.

Christopher Eller
Christopher Eller
Gründer von Valiido und TÜV® SÜD zertifizierter ISO® 27001 Auditor
Christopher Eller, Gründer von Valiido Christopher, Gründer Fragen? Schreiben Sie mir.